Wo Fahrerqualifizierungsnachweis Karte In Berlin Beantragen?

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Als Berufskraftfahrer in Berlin stehst du vor einer konkreten Frage: Wo beantragst du den Fahrerqualifizierungsnachweis, kurz FQN, und was brauchst du dafür? Der FQN ist eine Karte im Scheckkartenformat, die seit dem 23. Mai 2021 die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation ersetzt. Wer also eine gültige Schlüsselzahl 95 im Führerschein hat, kann diese bis zum eingetragenen Ablaufdatum weiternutzen. Erst danach wird der FQN benötigt.

Die Ausstellung des FQN läuft in Berlin ausschließlich über die Fahrerlaubnisbehörde, eingebettet in einen Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D. Einen eigenständigen FQN-Antrag ohne Führerscheinvorgang gibt es in Berlin nicht.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Die zuständige Stelle in Berlin ist die Fahrerlaubnisbehörde, zugänglich über die Bürgerämter der Bezirke.

  • Voraussetzung ist eine abgeschlossene Grundqualifikation oder aktuelle Weiterbildung sowie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D.

  • Unterlagen, Gebühren und Ablauf unterscheiden sich je nach Erst-, Erweiterungs- oder Verlängerungsantrag.

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Zuständige Stelle und Voraussetzungen des Fahrerqualifizierungsnachweis in Berlin

In Berlin ist die Fahrerlaubnisbehörde für die Beantragung des FQN zuständig. Die Beantragung erfolgt praktisch über die Bürgerämter der einzelnen Berliner Bezirke, da dort Fahrerlaubnisanträge bearbeitet werden. Dein Hauptwohnsitz muss in Berlin gemeldet sein, und eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind betroffen?

Der FQN richtet sich an Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die gewerblich Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen. Konkret betrifft das die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, CE, D1, D1E sowie die Fahrerlaubnis der Klasse C und die Fahrerlaubnis der Klasse D. Wer also einen LKW im Güterkraftverkehr oder einen Bus im Personenverkehr gewerblich fährt, muss die Voraussetzungen für den FQN erfüllen.

Grundqualifikation und Weiterbildung

Die Berufskraftfahrerqualifikation setzt sich aus zwei Stufen zusammen:

  • Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation: notwendig für die Erstausstellung des FQN. Der Nachweis für die Grundqualifikation wird von der Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe des BKrFQG ausgestellt.

  • Weiterbildung: Wer die Grundqualifikation abgeschlossen hat, benötigt alle 5 Jahre eine Weiterbildung. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sein.

Grundqualifikation und im Anschluss regelmäßige Weiterbildung bilden also zusammen die vollständige Berufskraftfahrerqualifikation. Ohne gültige Grundqualifikation oder die Weiterbildung kannst du die Voraussetzungen für gewerbliche Fahrten nicht erfüllen.

Sonderfälle und Anrechnung

Zusätzliche Ausbildungen, etwa eine Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter oder zum Schutz von Tieren beim Transport, können unter Umständen angerechnet werden. Gemäß § 28 BKrFQG ist dies auf Antrag möglich. Wer innerhalb der Europäischen Union tätig ist, unterliegt denselben Anforderungen. Ein neuer FQN wird auch dann ausgestellt, wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D neu erwirbst oder erweiterst.

Unterlagen, Eintragung und Verlängerung des fqn Nachweises

Seit dem 23.05.2021 löst der FQN die Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein als offizielles Nachweismittel ab. Bestehende Eintragungen der Schlüsselzahl 95 im Führerschein behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils eingetragenen Ablaufdatum. Die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 muss also nicht sofort ersetzt werden. Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein und der neue FQN sind während einer Übergangszeit parallel gültig.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass als amtlicher Nachweis

  • Gültiger Kartenführerschein

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier (Format 45 x 35 mm)

  • Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (sofern vorhanden)

  • Ggf. Meldebescheinigung

  • Ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

Ein digitales Foto wird vor Ort nicht gedruckt. Du musst das Passfoto selbst mitbringen.

Ausstellung, Dauer und Verlängerung

Die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt durch die Bundesdruckerei. Der FQN wird nicht direkt am Schalter ausgegeben, sondern per Direktversand zugestellt. Der FQN und die Fahrerkarte ähneln sich in Form und Größe dem Führerschein.

Für die Verlängerung des FQN benötigst du einen Nachweis über absolvierte Weiterbildungsmodule. Die Verlängerung läuft ebenfalls über die Fahrerlaubnisbehörde und wird im Rahmen der Verlängerung deiner Fahrerlaubnis beantragt. Wer den Fahrerqualifizierungsnachweis zu erneuern hat, weil er verloren gegangen ist oder geändert werden muss, stellt ebenfalls einen neuen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Gebühren

Leistung

Gebühr

Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN inkl. Direktversand

35,00 Euro

Ausstellung im Expressverfahren

42,10 Euro

Prüfung der Anrechnung spezieller Weiterbildungsmaßnahmen

7,00 Euro

Die Gebühren basieren auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der zugehörigen Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen. Eine Online-Beantragung ist in Berlin aktuell nicht möglich. Bei fehlendem Nachweis oder Verstößen können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro anfallen.

Häufig gestellte Fragen zum Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen

In Berlin ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, die du über die Bürgerämter der einzelnen Bezirke erreichst. Die Dienstleistung kann bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Berlin.

Du benötigst deinen Personalausweis oder Reisepass, deinen gültigen Kartenführerschein und ein biometrisches Passfoto im Format 45 x 35 mm auf Papier. Dazu kommt der Nachweis über deine Grundqualifikation oder Weiterbildung sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel.

Du stellst den Antrag persönlich beim zuständigen Bürgeramt in deinem Berliner Bezirk, eingebettet in einen Fahrerlaubnisantrag für Klasse C oder Klasse D. Eine Online-Beantragung ist in Berlin nicht möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom aktuellen Aufkommen bei der Fahrerlaubnisbehörde ab. Die Bundesdruckerei stellt die Karte her und versendet sie direkt. Du erhältst den FQN also per Post, nicht sofort am Schalter.

Die reguläre Ausstellung kostet 35,00 Euro inklusive Direktversand innerhalb Deutschlands. Im Expressverfahren werden 42,10 Euro fällig. Für die Prüfung der Anrechnung spezieller Weiterbildungsmaßnahmen wie Gefahrgut oder Tiertransporte kommen 7,00 Euro hinzu.

Ja, du benötigst einen Termin beim Bürgeramt. Buche diesen als Termin für die jeweilige Fahrerlaubnisdienstleistung, also Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D. Termine kannst du online über das Berliner Terminbuchungssystem der Bürgerämter reservieren.

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