Dürfen LKW am Samstag fahren
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Wann gilt das Lkw-Fahrverbot am Samstag?
Das Samstagsfahrverbot für Lkw gilt nicht das ganze Jahr über, sondern nur während der Sommerferien. Laut § 1 Absatz 1 der Ferienreiseverordnung besteht vom 1. Juli bis 31. August ein Fahrverbot für Lkw an jedem Samstag.
Die Sperrzeit ist klar definiert: von 7 bis 20 Uhr dürfen bestimmte Lastkraftwagen die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen nicht befahren.
Damit unterscheidet sich dieses Fahrverbot für Lkw am Samstag von dem ganzjährigen Sonntagsfahrverbot, das nach § 30 Absatz 3 und 4 StVO an allen Sonn- und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr gilt.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Das Samstagsfahrverbot in Deutschland betrifft nicht alle Lkw, sondern nur bestimmte Fahrzeugarten:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
- Lkw mit Anhänger, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Das bedeutet: Auch ein kleinerer Lkw mit Anhänger fällt unter das Verbot, während ein Lkw ohne Anhänger und unterhalb der Grenze von 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse am Samstag fahren darf.
Wo gilt das Lkw-Fahrverbot am Samstag?
Das Fahrverbot gilt nicht auf allen Straßen, sondern nur auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen, die für den Ferienreiseverkehr besonders wichtig sind. Diese Streckenabschnitte veröffentlicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr jedes Jahr neu in Zusammenarbeit mit den Bundesländern.
Typische Beispiele sind lange Abschnitte der A1, A3, A5, A7, A8 und A9 sowie weitere stark befahrene Autobahnen. Auch einige Bundesstraßen sind betroffen.
Damit soll verhindert werden, dass der Urlaubsverkehr durch schwere Lastkraftwagen zusätzlich behindert wird.
Unterschiede zu Sonntags- und Feiertagsfahrverboten
Neben dem Samstagsfahrverbot gibt es in Deutschland noch weitere Einschränkungen:
- Sonntagsfahrverbot: Gilt ganzjährig nach § 30 Absatz 3 StVO für Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger. Zeit: 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Entspricht den Sonntagsregeln, ebenfalls bundesweit gültig.
- Ferienfahrverbot (Samstagsfahrverbot): Gilt nur vom 1. Juli bis 31. August, jeweils samstags von 7 bis 20 Uhr, auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Damit ergibt sich ein Wochenendfahrverbot, das aus dem Samstagsfahrverbot in den Ferien und dem Sonntagsfahrverbot ganzjährig besteht.
Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot am Samstag
Nicht alle Fahrten sind vom Verbot betroffen. Die Ferienreiseverordnung sieht in § 2 und § 3 mehrere Ausnahmen vor.
Zulässige Fahrten sind u. a.:
- Beförderung von leicht verderblichen Waren wie Milch, Fleisch, frisches Obst oder Zeitungen
- Medizinische Produkte und dringende Versorgungsgüter
- Beförderung von Tieren, da hier Tierschutzgründe gelten
- Umzüge, die nicht verschoben werden können
- Fahrten im kombinierten Verkehr: zwischen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
- Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Straßendiensten
Diese Ausnahmen gelten nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern im öffentlichen Interesse. Reine wirtschaftliche Vorteile reichen nicht aus.
Genehmigungen durch die Straßenverkehrsbehörde
Zusätzlich können Straßenverkehrsbehörden nach § 4 Absatz 1–3 FerReiseV Ausnahmegenehmigungen erteilen.
- Absatz 1: Einzelgenehmigungen für dringende Transporte, wenn andere Verkehrsmittel nicht möglich sind.
- Absatz 2: Spezielle Genehmigungen, z. B. wenn Seeschiffe rechtzeitig beladen oder entladen werden müssen.
- Absatz 3: Möglichkeit für Dauerausnahmegenehmigungen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
Zuständig ist entweder die Behörde am Ort der Ladungsaufnahme, am Firmensitz oder – bei Transporten aus dem Ausland – die Behörde am Grenzübergang.
Geschichte: Warum gibt es das Samstagsfahrverbot?
Das Ferienfahrverbot wurde 1985 eingeführt, um den zunehmenden Reiseverkehr in den Sommerferien zu entlasten. Seitdem wird es jedes Jahr neu angewendet.
Während in Deutschland das Samstagsfahrverbot für Lkw nur in den Ferien gilt, haben andere Länder strengere Regeln:
- In Österreich gibt es ein ganzjähriges Samstagsfahrverbot.
- In manchen Nachbarstaaten gibt es dagegen gar keine Samstagsbeschränkungen.
Konsequenzen bei Missachtung
Wer das Lkw-Fahrverbot am Samstag ignoriert, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen.
- Fahren während des Verbots: ab 25 €
- Fahren länger als 15 Minuten: 60 €
- Halter, die das Fahren anordnen: bis 150 €
- Zusätzlich drohen Punkte im Fahreignungsregister
Damit betrifft das Verbot nicht nur den Lkw-Fahrer, sondern auch das Transportunternehmen.
Praktische Tipps für Lkw-Fahrer und Speditionen
- Routenplanung: Vor Fahrtantritt prüfen, ob die geplante Strecke unter das Fahrverbot fällt.
- Zeitliche Ausweichmöglichkeiten: Fahrten auf Freitagabend oder Sonntagabend legen.
- Alternative Fahrzeuge: Lkw unter 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind nicht betroffen.
- Digitale Unterstützung: Apps und Routenplaner helfen, gesperrte Streckenabschnitte zu vermeiden.
- Kommunikation mit Kunden: Liefertermine realistisch planen, um Bußgelder zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zum Lkw-Fahrverbot am Samstag
Nein, Lkw mit Anhänger sind unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht vom Verbot betroffen.
Ja, wenn der Umzug nicht verschoben werden kann, ist er vom Fahrverbot ausgenommen.
Fahrten zwischen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger sind erlaubt.
Fazit
Das Lkw-Fahrverbot am Samstag ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrspolitik in Deutschland. Es gilt nur während der Ferienzeit im Juli und August, jeweils samstags von 7 bis 20 Uhr, und betrifft Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie alle Lkw mit Anhänger.
Ziel ist es, den Ferienreiseverkehr auf den stark belasteten Autobahnen und Bundesstraßen zu entlasten. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Für Lkw-Fahrer und Speditionen bedeutet das: gute Planung ist entscheidend. Wer die Regeln kennt, Bußgelder vermeidet und rechtzeitig alternative Routen oder Zeiten einplant, kommt stressfrei durch die Ferienmonate.
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