Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

(BKrFQG)

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, regelt die berufliche Berufskraftfahrerqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland. Es legt fest, welche Grundqualifikation und Weiterbildung Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr nachweisen müssen, bevor sie ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen dürfen.

Das Gesetz setzt europäisches Recht in nationales Recht um. Grundlage ist die Richtlinie 2003/59/EG aus dem Jahr 2003, die vom Europäischen Parlament und des Rates verabschiedet wurde. Seitdem wurde der rechtliche Rahmen mehrfach angepasst.

In der Praxis begegnet Ihnen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz täglich, ob Sie als Fahrer am Steuer sitzen oder einen Fuhrpark verantworten. Das Gesetz gilt nicht nur für festangestellte LKW-Fahrer, sondern auch für Aushilfskräfte. Ergänzt wird es durch die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, kurz BKrFQV, welche die Details regelt.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Wer gewerblich LKW oder Bus fährt, braucht nach dem BKrFQG eine Grundqualifikation sowie regelmäßige Weiterbildung.

  • Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder ein Fahrerqualifizierungsnachweis belegt die gültige Qualifikation.

  • Seit 2020 gibt es ein zentrales Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.

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Wer betroffen ist und welche Qualifikation verlangt wird

Das BKrFQG gilt für alle, die gewerblich ein Kraftfahrzeug mit bestimmten Führerscheinklassen fahren. Es unterscheidet dabei klar zwischen erstmaliger Grundqualifikation und der alle fünf Jahre fälligen Weiterbildung.

Anwendungsbereich im Güterkraftverkehr und Personenverkehr

Der Anwendungsbereich des Gesetzes gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenkraftverkehr tätig sind. Konkret betrifft es Fahrten mit Kraftfahrzeugen, für die eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse wie C1, C1E, CE, D oder DE erforderlich ist.

Dies ist ein wesentlicher Bestandteil im deutschen Straßenverkehrsrecht, um die Qualität im Transportwesen zu sichern und die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Entscheidend ist das gewerbliche Moment: Wer einen LKW oder Bus beruflich und gegen Entgelt fährt, fällt unter das Gesetz.

Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung

Für das erstmalige Führen des Kraftfahrzeugs im Beruf gibt es zwei Wege. Die reguläre Grundqualifikation umfasst eine fundierte Ausbildung, die du bei einer anerkannte Ausbildungsstätte absolvierst. Die zuständige Stelle für die Prüfung ist in der Regel die IHK oder Industrie- und Handelskammer.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist ein verkürzter Weg für Quereinsteiger. Wer dagegen eine anerkannte Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer abgeschlossen hat, ist von der gesonderten Grundqualifikation befreit. Die Ausbildungsinhalte zielen dabei stets auf eine höhere Verkehrssicherheit ab.

Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation Pflicht. Sie umfasst 35 Unterrichtsstunden, die verschiedene gesetzlich definierte Kenntnisbereiche abdecken. Die Weiterbildung kann auf mehrere Ausbildungsstätten aufgeteilt werden.

Ausnahmen und Sonderfälle im Einsatz

Das Gesetz kennt klar definierte Ausnahmen. Fahrzeuge, die für Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden, unterliegen nicht den Qualifikationspflichten des BKrFQG. Auch bestimmte Fahrten im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind ausgenommen.

Für Fuhrparkverantwortliche ist wichtig: Diese Ausnahmen gelten nur in eng definierten Situationen. Im Zweifelsfall ist von einer Qualifikationspflicht auszugehen, um Bußgelder zu vermeiden.

Nachweise, Register und aktuelle Rechtsänderungen

Neben der eigentlichen Qualifikation ist der korrekte Nachweis entscheidend. Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein und der Fahrerqualifizierungsnachweis sind die beiden zentralen Instrumente. Seit 2020 laufen alle Einträge zudem über ein bundesweites digitales Register.

FQN und Fahrerqualifizierungsnachweis

Den einfachsten Nachweis liefert die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Wer keinen deutschen Führerschein besitzt, kann alternativ einen Fahrerqualifizierungsnachweis, auch FQN genannt, vorlegen.

Die Ausstellung des FQN erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dabei regelt die Zuordnung der Stadt- und Landkreise, welche Behörde vor Ort für die Fahrer zuständig ist. Grundlage hierfür sind die eingereichten Teilnahmebescheinigungen der Ausbildungsstätten.

BQR, Eintragung und zuständige Behörden

Seit der Reform im November 2020 gibt es das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Dieses Qualifikationsregister, oft BQR abgekürzt, speichert alle Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweise zentral. Die Datenübermittlung erfolgt durch die Ausbildungsstätten und zuständigen Stellen.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist unter anderem für die Überwachung zuständig. Unternehmen können über das Register prüfen, ob ihre Fahrer über die erforderlichen Fahrerqualifikationen verfügen. Behörden in den anderen Mitgliedstaaten können über das automatisierte Verfahren auf relevante Daten zugreifen.

Wichtige Änderungen seit 2020

Das BKrFQG wurde im Dezember 2020 grundlegend novelliert und trat am 26. November 2020 in Kraft. Wesentliche Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht betrafen die Einführung des BQR und die digitale Datenübermittlung.

Im Dezember 2022 trat mit der Richtlinie (EU) 2022/2561 eine Neukodifizierung der europäischen Grundlage in Kraft. Aktuell, Stand Februar 2026, laufen weitere Überarbeitungen der BKrFQV und des BKrFQG. Mehrere Referentenentwürfe wurden bereits vorgelegt.

Häufig gestellte Fragen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ( bkrfqg )

Alle Fahrerinnen und Fahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr ein Kraftfahrzeug der Klassen C1 bis DE führen, müssen die Grundqualifikation nachweisen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrer für den Katastrophenschutz. Im Zweifel gilt: Qualifikationspflicht annehmen.

Die reguläre Grundqualifikation umfasst eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht aus 140 Unterrichtsstunden an einer anerkannte Ausbildungsstätte. Sie schließt mit einer theoretischen Prüfung bei der IHK ab.

Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre Pflicht. Sie umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die verschiedene Kenntnisbereiche behandeln. Die Module können bei verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden, die dann Teilnahmebescheinigungen ausstellen.

Die gültige Qualifikation wird durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder durch einen FQN belegt. Die Ausstellung übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Beide Dokumente müssen bei jeder beruflichen Fahrt mitgeführt werden.

Die Grundqualifikation muss vor der ersten gewerblichen Fahrt im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr erworben sein. Danach ist alle fünf Jahre eine vollständige Weiterbildung abzuschließen. Wird die Frist versäumt, erlischt die Berechtigung zum gewerblichen Führen des Kraftfahrzeugs.

Das BKrFQG enthält Bußgeldvorschriften für Verstöße, etwa wenn Fahrer ohne gültige Qualifikation fahren. Für Unternehmen ist dabei besonders relevant, dass sie aktiv prüfen müssen, ob ihre Fahrer qualifiziert sind. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

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